Eberhard Sinner hat sich in dieser Angelegenheit an Staatsminister Dr. Söder gewandt und von dort erfahren, dass "der Förderhöchstsatz bei Grunderwerbsmaßnahmen bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten beträgt. In begründeten Ausnahmefällen - bei besonders hoher naturschutzfachlicher Bedeutung - kann ein Fördersatz bis zu 90 % gewährt werden. Da am 07.12.2009 der letzte Zahlungslauf für EU-kofinanzierungsfähige Maßnahmen stattfand, ist eine Berücksichtigung der geplanten Ankaufsförderung im Jahr 2009 aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich. Die Bewilligung der Grunderwerbsmaßnahme und Auszahlung der Mittel im Jahr 2010 ist von der künftigen Entwicklung der Haushaltsmittelsituation abhängig, so Söder. „Aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit wurde jedoch veranlasst, dass die Regierung von Unterfranken als zuständige Bewilligungsbehörde dem geplanten Grunderwerb eine hohe Förderpriorität beimisst." Doch hat es „vor Ort" Verzögerungen gegeben, sodass man auf die neue Mittelzuteilung wartet. Eberhard Sinner bleibt in dieser Angelegenheit "am Ball" und ist zuversichtlich, einen hohen Fördersatz zu erreichen.